Das Thema ist aus bekannten Gründen hochaktuell. Die Redaktion hatte es jedoch vor dem tragischen Ereignis im Wallis in die Jahresplanung aufgenommen. Denn zurzeit befinden sich die Brandschutzvorschriften unter dem Namen «Projekt BSV 2026» in Revision. Bis diese veröffentlicht werden, gelten uneingeschränkt die BSV 2015. Die Gebäudetechnik spielt im Brandschutz zwar keine Haupt-, aber eine wichtige Nebenrolle.
Andreas Stettler, Red. Bearbeitung: Phase5
Die Medienmitteilung des IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) vom 23. Januar 2026 konnte sich der Aufmerksamkeit gewiss sein: Das Gremium tausche sich über das weitere Vorgehen bei der Totalrevision der schweizerischen Brandschutzvorschriften aus. Nebst den vorläufigen Erkenntnissen aus dem Brand in Crans-Montana sind im Rahmen der technischen Vernehmlassung rund 11'000 Rückmeldungen eingegangen. Diese werden sorgfältig ab- und eingearbeitet, die Inkraftsetzung wird anstatt im Frühling voraussichtlich im Herbst 2027 erfolgen. Als Sofortmassnahme wird der Plenarversammlung des IOTH im März 2026 ein Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beantragt. Zudem sind vorläufig alle Schulungen ausgesetzt.
Die zahlreichen Rückmeldungen zur Vernehmlassung zeigen, dass die neue Stossrichtung mit Fokus auf Brandrisiken und einheitlichen Vollzug stimmt. Sie führt zu den richtigen Massnahmen am richtigen Ort: Wo mehr Risiken bestehen, wird der Brandschutz verstärkt und strenger kontrolliert. Die Überarbeitung führt zu einem schweizweit harmonisierten, und konsequenteren Vollzug. Wie HLK-Ingenieur David Burkhardt von Aicher, De Martin, Zweng AG sagt: «Das bedeutet, etwas vereinfacht ausgedrückt, weniger nach dem Büchlein und mehr eigenständiges Denken, mehr Flexibilität.» Was auf keinen Fall heisst «laisser faire».
-
Werden HLKSE-Leitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile geführt, sind VKF-anerkannte Abschottungssysteme einzusetzen. (Foto: Rigips AG) -
Beispiel einer Montage einer Brandmanschette – am Beispiel des Rohrleitungssystems Silent-dB20. (Foto: Geberit Vertriebs AG
Die BSV 2015 gelten uneingeschränkt
Bis zum Erscheinen der revidierten Brandschutzvorschriften gelten selbstverständlich jene von 2015. Sie behandeln wärmetechnische Anlagen (WTA), also Heizungs- und Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln sowie lufttechnische Anlagen (LTA) in separaten Brandschutzrichtlinien. Bei den WTA sind vor allem die Feuerungsanlagen mit ihren hohen Verbrennungstemperaturen im Fokus, die grossen Lagermengen von Brennstoffen und die Abgase. Bei den LTA geht es darum, die Verteilung von Rauch und Feuer über die offenen Luftleitungen zu verhindern. Daneben gibt es Erläuterungen und Merkblätter der VKF zu Solaranlagen und Batteriespeichern.
Im Elektro- und Sanitärbereich geht es um (brennbare) Baustoffe oder Durchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile. Bei Sanitäranlagen stehen die brennbaren Kunststoffleitungen im Vordergrund, die im Ernstfall zu offenen Durchdringungen
zwischen Brandabschnitten führen können. Elektroanlagen können durch Kurzschlüsse oder Überhitzung ein Feuer auslösen. Letztere gehören laut der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG zu den häufigsten Brandherden überhaupt. Insgesamt sind gebäudetechnische Anlagen insofern kritisch, als sie über Installations- oder Aufzugsschächte die Geschosse verbinden. Deshalb sind Schächte immer auch Brandabschnitte. Grundsätzlich schwächt jede Durchdringung von brandabschnittsbildenden Bauteilen den baulichen Brandschutz.
Sanitärräume wie WC, Bad oder Dusche weisen eine niedrige Brandlast auf, denn in Wandsystemen verlegte Sanitärleitungen sind mit Wasser gefüllt oder werden im Betrieb mit Wasser gespült. Sanitärinstallationen lassen sich zudem gut normieren und somit überprüfen. Das ist bei Lüftungsanlagen schwieriger, aufgrund grosser Querschnitte und vieler objekt- und nutzungsspezifischer Installationsvarianten, wie David Burkhardt erklärt.
Baulicher vs. betrieblicher Brandschutz
Mit baulichen Massnahmen lässt sich zwar viel erreichen beziehungsweise vermeiden. Unterschätzt wird der betriebliche Brandschutz, wenn korrekt geplante und ausgeführte Massnahmen mit der Zeit «vergessen» gehen. Frei begehbare Fluchtwege, Nachrüstungen von Leitungen durch Brandabschottungen, die nachher offenbleiben, Lagerung von brennbaren Materialien in vertikalen Flucht- und Rettungswegen (Kinderwagen, Gestelle usw.), Türkeile bei Brandschutztüren, fehlende Kontrolle und Reinigung von Küchenabluftanlagen, um nur einige zu nennen.
Es gibt Schulungsbedarf
Die meisten Gebäude in der Schweiz sind eher klein bzw. nicht so komplex, mit niedriger Qualitätssicherungsstufe (QSS-Skala von 1 bis 4) nach VKF-BSR 11-15. Diese können durch den Architekten selbst oder einen Brandschutzfachmann behandelt werden. Gerade bei Architekten fehlt oft das Wissen oder das Verständnis für die Brandschutzanforderungen. Diese werden als «hinderlich» oder «einschränkend» wahrgenommen, obwohl die BSV zwischen den Ausgaben 1993, 2003/2005 und 2015 immer mehr gelockert wurden.
Aber auch bei den Gebäudetechnik-Fachleuten fehlt oft das Wissen zum Brandschutz. Wegen Kapazitäts- und Personalengpässen besuchen Gebäudetechniker/innen die Schulungsangebote nur spärlich, obwohl sie nach VKF-BSR 11-15 über entsprechendes Brandschutzwissen verfügen müssen. Dabei könnten sich gerade Installationsbetriebe durch gezielte Weiterbildungen profilieren. Neben den VKF-anerkannten Schulungen gibt es auch viele produktspezifische Angebote von Herstellern. Andere wiederum haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht und bieten spezifische Dienstleistungen an (z. B. Sprinkler- oder Brandmeldefachfirmen, Brandschutzplaner).
Was hat Zähneputzen mit Brandschutz zu tun?
Brandschutz ist eine wichtige «Nebensache» im Bauwesen. Die Tatsache, dass es selten brennt, führt über Jahre dazu, dass man sich in falscher Sicherheit wiegt. Brandschutz ist eine Daueraufgabe wie Zähneputzen: Von der Planung über die Ausführung bis zur Bewirtschaftung von Bauten und Anlagen sollte Brandschutz immer wieder Thema sein. Neben Gebäude- und Personenschäden wird auch die «Business Continuity» unterschätzt. Viele Firmen, bei denen es gebrannt hat, können ihr Geschäft nicht weiterführen oder erleiden zumindest massive Produktions- und Liefereinbussen.
«Brandschutzkonzepte müssen so einfach wie möglich sein, und sich auf das Nötige und Machbare konzentrieren. Allzu komplexe Brandschutzmassnahmen führen zu hohen Aufwendungen und Kosten und werden irgendwann mal nicht mehr vollzogen», resümiert David Burkhardt*.
Der ungekürzte Fassung dieses Beitrags ist zu lesen in der Print-Ausgabe Nr 02-26 Phase5.
*Experte David Burkhardt, dipl. HLK-Ing. HTL (1974) ist seit 2008 Projektleiter bei Aicher, De Martin, Zweng AG in Luzern, zudem Vizepräsident der Normenkommission SIA 382 (Raumlufttechnik), Dozent/Kursleiter bei HSLU, ProKlima, AFC und BFH und überdies VKF-Botschafter zu lufttechnischen Anlagen (BSV 2026).
Impressum
Textquelle: Andreas Stettler
Bildquelle: Rigips AG, Geberit Vertriebs AG, VKF
Bearbeitung durch: Redaktion Phase 5
Informationen
Weitere Artikel
Veröffentlicht am:
